Arthur Schnitzlers Nachlass

von Kristina Fink


Anlage und Ordnung des Nachlasses zu Schnitzlers Lebzeiten | Geschichte des Nachlasses |
Postume (Neu-)Ordnung des Nachlasses
| Verwahrungsorte des Nachlasses


Literatur

 

Anlage und Ordnung des Nachlasses zu Schnitzlers Lebzeiten

Arthur Schnitzler verwahrte das Material für seinen literarischen Nachlass größtenteils in etwa 19 x 23 cm kleinen, zumeist beschrifteten Mappen, die nicht nummeriert waren,[1] das Format der Mappe passte also zu dem von ihm hauptsächlich verwendeten Papierformat. Durch sein Tagebuch ist belegt, dass er ein besonderes Ordnungssystem hatte, das er auch Frieda Pollak erklärte, als er sie als seine Sekretärin engagierte.[2] Dieses Ordnungssystem Schnitzlers war vor allem dadurch bestimmt, dass sich nicht alles textgenetische Material zu einem Werk in einer ‚Werkmappe‘ befand, sondern Schnitzler das textgenetisch älteste Material eines Werkes (vor allem Notizen und sog. ‚Erste Einfälle‘/Pläne) offenbar eher nach ‚Dokumentklasse‘ sortierte; so gibt es Notizbücher und auch Mappen, die ausschließlich Notizen, oder andere Mappen, die nur Pläne enthalten.[3]

Bereits ab 1928 verbrachte Otto Paul Schinnerer einige längere Aufenthalte bei Schnitzler, da er „an einem (nie erschienenen) größeren Buchprojekt zu Arthur Schnitzler“[4] arbeitete. Schinnerer wurde von Schnitzler in das Ordnungssystem eingeführt und erhielt Zugang zu sämtlichem Material. Laut Tagebuch ordnete und sortierte Schinnerer „prächtig“[5] und verfasste dabei ein erstes Bestandsverzeichnis über den Nachlass.[6]

Schnitzler verwahrte nicht alles Material, so fehlen oftmals die Originale der überlieferten msl. Durchschläge und nicht selten sind hsl. Vorlagen einer msl. Abschrift bzw. eines Diktats nicht mehr vorhanden. Darüber hinaus sind einige Fälle überliefert, in denen Material von Schnitzler selbst verbrannt[7], „verschlampt“ (Tb, 25.1.1904), verschenkt[8] oder veräußert[9] wurde. Hinzu kommt, dass die Vorlagen für den Druck, d.h. die letzten Niederschriften sowie die Druckfahnen eines Werkes nur in Ausnahmefällen überliefert sind.[10]

 


Geschichte des Nachlasses

Nach Schnitzlers Tod am 21. Oktober 1931 verblieb sein umfangreicher Nachlass (grob geschätzt 30.000-40.000 Blatt), der neben dem literarischen Nachlass u.a. auch Briefe, Tagebücher, Notizbücher sowie eine umfangreiche Sammlung von über 20.000 Zeitungsausschnitten über Schnitzlers Rezeption zu Lebzeiten enthielt, zunächst in seinem Haus in der Sternwartestraße 71 in Wien. Um den Nachlass vor dem Zugriff der Nationalsozialisten zu retten, ließ Schnitzlers geschiedene Frau Olga ihn 1938, unmittelbar nach dem ‚Anschluss‘ Österreichs an das nationalsozialistische Deutsche Reich, mit der engagierten Hilfe des Cambridger Germanistik-Studenten Eric A. Blackall, der sich zu dieser Zeit in Wien aufhielt, sowie der britischen Botschaft, in die Universitätsbibliothek Cambridge (CUL) überführen und schenkte ihn dem Archiv. Dies geschah entgegen den entschiedenen Einwänden des sich seinerseits im Ausland befindenden Sohnes Heinrich, der den Nachlass lieber in den USA gesehen hätte, wo er sich eine größere Chance seiner Pflege und Auswertung versprach. Die Schenkung selbst war auch insofern problematisch, als Heinrich Schnitzler testamentarisch zum alleinigen Erben und damit Inhaber sämtlicher Rechte in Bezug auf den Nachlass seines Vaters eingesetzt worden war.[11]

Der am 4. Juni 1938 nach Cambridge verbrachte Teil des Nachlasses, den Olga und Blackall in Wien in Abwesenheit Heinrichs[12] zu sortieren und zu ordnen begonnen hatten, umfasste 8 Kisten Bücher und Manuskripte, 4 Schränke Zeitungsausschnitte[13] und einige Dinge aus Schnitzlers persönlichem Besitz sowie postume ‚Schnitzleriana‘ (u.a. Schnitzlers Totenmaske sowie einen Gipsabguss seiner Hand).[14] Blackall hatte noch in Wien vor Versand des Nachlasses begonnen, eine Inventarliste der acht Kisten zu erstellen, die er am 25.5.1938 an den CUL-Direktor Alwyn Faber Scholfield sandte.[15] Auf Grundlage dieser ersten Inventarliste fertigte er 1947 eine ausführliche Auflistung an, die „mit dem endgültigen Findbuch des Schnitzlerbestandes in Cambridge weitgehend kongruent ist“.[16] Nachdem Olga den Nachlass in Cambridge in Empfang genommen hatte, blieb sie für mehrere Wochen in Cambridge, „to do a preliminary sorting of the papers“,[17] „in arranging and cataloguing the manuscript[s]“.[18] Im Juli 1938 folgte als Nachlieferung noch eine Kiste mit handschriftlichen Notizbüchern.[19]

Heinrich Schnitzler unternahm unterdessen weitere Versuche, den kompletten Nachlass in die USA überführen zu lassen, was jedoch von Olga und Scholfield verhindert wurde.[20] Gleichwohl verblieb nicht alles verschiffte Material in Cambridge. Die Sammlung der Zeitungsausschnitte verschenkte Olga so zum Beispiel an Henry B. Garland.[21] Auch nahm Olga vor ihrer Abreise aus Cambridge, „mit Einwilligung der Leitung der Universitätsbibliothek Cambridge, Teile des Nachlasses, vor allem Tagebücher und Briefe“[22] sowie ausgewählte Werkmanuskripte an sich und brachte sie zu ihrem Sohn Heinrich in die USA. Und Olga scheint auch noch mehr ‚entwendet‘ zu haben. So ist in ihrer Korrespondenz mit Heinrich aus dieser Zeit belegt, dass Olga von Ende Oktober 1938 bis März 1939 die Hilfe der Journalistin und Autorin Jella Lepman in Anspruch nahm, welche in den Archivräumen der CUL auf ihrer eigenen Reiseschreibmaschine (vom Typ Underwood Noiseless Portable; evtl. zusätzlich unterstützt durch Olga und deren Schreibmaschine) sehr exakte Abschriften anfertigte, bei denen sogar Tippfehler und deren Korrekturen sowie hsl. Zusätze täuschend echt imitiert wurden (vgl. z.B. Paralipomena zu Der Weg ins Freie, A134). Diese Fälschungen beließ Olga vor Ort, während sie Schnitzlers Originale heimlich aus dem Archiv entnahm, um sie (zusammen mit Durchschlägen der Fälschungen zur Überprüfung) an Heinrich in die USA zu schicken.[23]

Nachdem Olga in die USA emigriert war, beauftragten Heinrich und sie eine Rechtsanwaltssozietät damit, einen ‚Vertrag‘ mit der CUL über die Konditionen der Verwahrung des Nachlasses sowie Nutzungsrechte auszuhandeln. Im Zuge dieser Verhandlungen wurde der CUL im Namen der Erben vorgeschlagen,

"[to] send Mrs. Schnitzler in duplicate a complete catalogue of all documents, books and manuscripts which are in the possession of your library, and Mrs. and Mr. Schnitzler ought to hand you a list of all the material which is still in their hands so that in case of any enquiries the necessary information is always available. We enclose two lists A and B, of which A comprises such folders as are present in New York and will be returned to your library, whereas list B contains such documents as have been left by Mrs. Schnitzler in Cambridge by mistake, and will be returned to her and her son, as they come under the category of private correspondence and diaries which Mrs. Schnitzler has expressly reserved the right to take with her, as her late husband in his Will expressly forbade their publication for a great number of years."[24]

Zu dieser Rückgabe an die CUL scheint es aber nicht mehr gekommen zu sein, denn mit wenigen Ausnahmen[25] befinden sich alle auf Liste ‚A‘ verzeichneten Mappen heute im DLA, sind also erst nach Heinrichs Tod als ‚Wiener Nachlass‘ nach Marbach gegangen. Auch wurde das im Gegenzug geforderte Nachlassverzeichnis des CUL-Bestandes nie angefertigt.[26]

Von dem im Archiv der CUL verwahrten Großteil des Nachlasses ließ Heinrich Schnitzler 1947 erste Kopiensätze in Form von Mikrofilmrollen anfertigen (Rollen A, B, C)[27], die er 1951 u.a. an das Universitätsbibliotheksarchiv der UCLA in Los Angeles (Kalifornien) verschenkte.[28] Anfang der 1950er Jahre ließ Heinrich dann auch den Rest des in der CUL archivierten Materials verfilmen (Mikrofilmrollen no. 1–34 und 23A[29]), von dem er ebenfalls Kopiensätze an diverse Forschungseinrichtungen versandte[30] – der Cambridger Teilnachlass befindet sich also auf insgesamt 38 Rollen.[31] Danach, d.h. 1965, ließ Heinrich Schnitzler außerdem noch Teile[32] des im Familienbesitz befindlichen Materials (den sog. ‚Wiener Nachlass‘) in 9 weiteren Mikrofilmrollen verfilmen (Rollen 35–41 und zwei unnummerierte Rollen[33]). Von diesen ließ er 1966[34] erneut Kopien anfertigen, sodass nunmehr insgesamt vier Exemplare existieren: Ein Satz verblieb in Heinrichs Privatbesitz in Wien; je ein Satz wird verwahrt in der UCLA (Los Angeles), von der IASRA (Lexington bzw. inzwischen Binghamton)[35] und im ASAF (Freiburg). Die in Heinrich Schnitzlers Besitz befindlichen Materialien (‚Wiener Nachlass‘) gelangten nach dessen Tod im Jahre 1982 ins Deutsche Literaturarchiv Marbach, wo sie seit 1985 verwahrt werden.[36]

Aber nicht alles Nachlassmaterial wurde verwahrt, so sind neben den o.g. Fällen, in denen Schnitzler selbst sein Material vernichtete oder abgab, auch postum weitere Stücke des Nachlasses von seiner Familie verschenkt[37] oder veräußert worden, so dass Teile von Schnitzlers Nachlass inzwischen über die ganze Welt verstreut sind. Auch ist nur in Einzelfällen[38] bekannt, was mit Olgas Nachlass geschah, der ebenfalls Teile des Schnitzler-Nachlasses enthielt.[39]


Postume (Neu-)Ordnung des Nachlasses

Neben Schnitzlers Handschrift finden sich auf den Mappen u.a. auch Beschriftungen und Vermerke von Olga, Heinrich, Frieda Pollak und Eric Blackall, die nach Schnitzlers Tod die Mappen zum Teil in größere Mappen im DIN A4-Format[40] zusammenfassten, sie „numerierten und die Beschriftung ergänzten, das Material aber in der vorgefundenen Ordnung beließen.“[41] Darüber hinaus befinden sich im überlieferten Nachlass neben den Originalen Schnitzlers auch unautorisierte Abschriften, die Heinrich postum anfertigte, anfertigen ließ, oder die Olga (z.T. unterstützt von Jella Lepman) selbst erstellte,[42] bevor sie die Originale entwendete. Im Zuge der Überführung des Nachlasses nach Cambridge erstellte Blackall eine Auflistung aller in der CUL verwahrten Archivalien. Diese Liste Blackalls wurde später digitalisiert und umgewandelt zur Janus-Datenbank[43]. Der hier verzeichnete Teil des Nachlasses umfasst „rund 40.000 Seiten“[44] in „ungefähr 270 Mappen“[45] und ist aufgeteilt in zwei Bereiche: Werke (Sigle A: 213 Mappen[46]) und Briefe (Sigle B: 1079 Mappen[47]). Die Werke sind wiederum untergliedert in Mappen mit der (bis auf wenige Unterbrechungen)[48] durchgehenden Zählung von in der Regel Heinrichs bzw. Frieda Pollaks oder mitunter auch Eric A. Blackalls Hand (z.B. A200) sowie innerhalb der Mappen in Items (Stücke), die größtenteils von Schnitzler selbst geordnet und beschriftet wurden und deren postum von der CUL ergänzte Ziffer durch ein Komma abgetrennt an die Mappensigle angehängt wird (z.B. A141,3). In seltenen Fällen gibt es darüber hinaus zusätzliche Ebenen zur Feingliederung (z.B. A42b2). Die Ordnung innerhalb der Mappen wurde beibehalten, da aber erst in jüngster Zeit mit einer Foliierung der Einzelblätter begonnen wurde, variiert die Reihenfolge der Blätter innerhalb der noch unfoliierten Mappen nach jeder Einsichtnahme durch einen unachtsamen Benutzer. Schnitzlers eigene Ordnung ist gerade in Fällen von nicht durchgehend paginierten Manuskripten daher nur mit großem Aufwand und nach vollständiger Entzifferung wieder weitestgehend herstellbar. Bei den offensichtlichen Fehlsortierungen[49] ist häufig nicht entscheidbar, ob es sich um ein Versehen Schnitzlers, der Nachlassverwalter, der Archivare oder der Benutzer handelt.

Der im DLA verwahrte ‚Wiener Nachlass‘ Heinrich Schnitzlers, der neben Tagebüchern und Briefen auch ausgewählte Werkmanuskripte seines Vaters sowie Teile aus dessen Bibliothek umfasst, ist verzeichnet im Online-Katalog Kallías[50], wo zudem der in der CUL verwahrte Teilnachlass enthalten ist. Diejenigen dort verzeichneten Mappen, die mit einem Buchstaben beginnen, befinden sich in Cambridge, die in Marbach verwahrten Mappen beginnen mit einer Zahl. Der Marbacher Teilnachnachlass ist aufgeteilt auf insgesamt 175 Kästen.[51]

Die im Auftrag Heinrich Schnitzlers zu Beginn der 1960er Jahre erstellten Mikrofilmkopien des in Cambridge verwahrten Teilnachlasses trugen zu diesem Zeitpunkt noch keine CUL-Stempel und keine Archiv-Signaturen. Ein Satz dieser Mikrofilme ging an Gerhart Baumann. Unter Mitarbeit von Gerhard Neumann und Jutta Müller wurden hiervon Xerokopien angefertigt, die die Basis des heute rund 50.000 Blatt umfassenden ASAF-Bestandes[52] bilden. Beim ASAF handelt es sich also um ein reines Kopienarchiv; Originale sind nicht vorhanden. Die Xerokopien wurden in Freiburg nach einem neuen System geordnet, foliiert und in einem Findbuch verzeichnet.[53] Dieses neue Ordnungssystem sortierte das Material nach dem Publikationsstatus und darin nach Gattung sowie innerhalb dieser nach Einzelwerk, d.h. Schnitzlers eher an den ‚Dokumentklassen‘ orientiertes System wurde aufgelöst und in unterschiedlichen Mappen archivierte Pläne und Entwürfe wurden in die zugehörige Werkmappe sortiert. „Daher war es nicht zu vermeiden, einige Mappen vollständig aufzulösen oder aus ihnen Blätter zu entnehmen.“[54] Nur in „wenigen Fällen wurden einzelne Konvolute in der vorgefundenen Ordnung belassen, da sich keine Anhaltspunkte für eine Neugruppierung fanden.“[55] Die von Müller/Neumann vorgenommene Neusortierung des Materials machte ein neues Siglensystem notwendig: A (veröffentlichte Dramen), B (unveröffentlichte Dramen), C (veröffentlichte Prosa) und D (unveröffentlichte Prosa). Der übrige Nachlass wird in den Abteilungen E bis T erfasst. Die neuen Siglen werden gebildet nach dem System [Abteilung (Majuskel)].[Werk] (röm. Ziffer)].[Item (arab. Ziffer)].[Folionummer]. Da im Findbuch jeweils die letzte Folionummer eines Konvoluts fehlt, zudem mitunter auch Doppelseiten mit nur einer Folionummer versehen wurden und Einzelseiten schon auf dem Mikrofilm doppelt abgebildet sind, die Xerokopien also zwei unterschiedliche Folionummern tragen, ist keine Aussage über den Umfang eines Konvoluts machbar. Im Anhang des Findbuchs ist der ‚Wiener Nachlass‘ verzeichnet, also das Material aus Heinrichs Nachlass, das nach dessen Tod an das DLA ging. 2006 wurden alle Archivalien neu digitalisiert; diesmal wurden die Scans nicht von den Mikrofilmen, sondern von den Xerokopien angefertigt. Das ASAF erwarb darüber hinaus Kopien von Originalen, die in anderen Archiven verwahrt werden (z.B. DLA, ÖNB und National Library Israel). Auch dieses ‚arrondierte‘ Material wurde inzwischen digitalisiert.

Beim Verfilmen des CUL-Materials in Heinrichs Auftrag wurden jedoch einige Teile des Nachlasses nicht berücksichtigt,[56] andere, offensichtlich verfilmte Teile befinden sich weder in der CUL noch im DLA und müssen wohl als verschollen gelten.[57] Wieder andere Mappen sind im Verzeichnis von Müller/Neumann nicht enthalten,[58] falsch zugeordnet[59] oder tauchen nur in einigen, aber nicht in allen Mikrofilm-Sätzen auf.[60] Auch der Bestand des UCLA-Mikrofilmarchivs weicht inhaltlich vom Originalbestand der CUL sowie von der Mikrofilm-Version des ASAF ab. Darüber hinaus entsprechen die Inhalte bzw. Zuordnungen der Mikrofilm­sätze einander nicht in allen Fällen, weshalb davon auszugehen ist, dass es sich entweder nicht um identische Kopien oder aber um Fehler in den Verzeichnissen der Archive handelt.[61] Bedauerlicherweise sind außerdem ausnahmslos alle gedruckten sowie digitalen Findmittel bzw. Datenbanken in etlichen Details fehlerhaft.[62] Erschwerend hinzu kommt die Tatsache, dass alle Archive, auch die Kopienarchive, eigene Siglen verwenden. So wird – um nur ein Beispiel zu nennen – etwa Schnitzlers ‚Erklärung zum Protest gegen die Verurteilung von Ernst Toller‘ in der CUL unter der Sigle „A19,2“ geführt, heißt im ASAF-Scan „L.VII.“, in der UCLA „Reel A-II“ und in der IASRA „Reel A“. Von Müller/Neumann schließlich wird diese Mappe als Nr. „20“ geführt.

Eine Konkordanz aller Nachlassmappen sowie Mikrofilme in den verschiedenen Verwahrungsorten stellt noch immer ein Desiderat der Schnitzler-Forschung dar, weshalb es für einen Laien nahezu unmöglich ist, sich in diesem System verschiedenster Findmittel zurechtzufinden. Um diesem Umstand abzuhelfen, hat Arthur Schnitzler digital mit der Erstellung einer solcher Gesamtkonkordanz der Werke Schnitzlers begonnen. Der aktuelle Stand ist hier für die Öffentlichkeit zugänglich: Nachlassverzeichnis.

 


Verwahrungsorte des Nachlasses

siehe die Liste unter Links


[1] Vgl. H. Schnitzler (1969), S. 149.

[2] Vgl. die entsprechenden Tagebucheinträge, z.B. vom 21.2.1905, wo Schnitzler sich selbst eine „krankhafte[] Ordnungsmanie“ attestiert. Schnitzler ‚ordnet‘ und ‚papierlt‘ häufig, wie hunderte Tagebucheinträge belegen. Die Art seiner Systematik erläutert er in diesem Zusammenhang allerdings nicht, d.h. man erfährt aus dem Tagebuch nicht viel mehr, als dass es Systeme und ‚Principien‘ gibt und er Mappen und Umschläge verwendet. Vgl. hierzu beispielsweise die folgenden Einträge: „Der Pollak die Systeme meiner Ordnung erklärt.“ (Tb, 21.9.1909); „Vm. Frl. Pollak da; einiges finanziell geordnet, ihr Haus und insbesondre Eintheilung meiner Manuscripte, Briefe etc. gezeigt –“ (Tb, 08.9.1910); „Ordne, ordne, ordne, neue Mappen, neue Umschläge, neue ‚Principien‘.–“ (Tb, 13.2.1922); „Nm. ordnen und herumgespielt, mit Plänen;– neue Umschläge u. dgl.–“ (Tb, 12.8.1930).

[3] Vgl. hierzu auch Müller/Neumann (1969b), S. 17. – Beispiele für die genannten werkübergreifenden Sammlungen sind etwa A193,2, A217, A218, A212, A214, A216 u.a.

[4] H. Schnitzler (1943), S. 204.

[5] Tb, 5.8.1929, vgl. auch schon Tb, 5.9.1928 u.ö.

[6] Schinnerer (1933).

[7] Z.B. Manuskripte von Sterben und Frau Berta Garlan (vgl. Tb, 28.5.1908: „Dr. Stefan Zweig kennen gelernt; sehr sympath. kluger junger Dichter. […] Seine Autographen- und Mscrptsammlung. Er ersucht mich um Mscrpte. und zeigt sich sehr geärgert, dass ich gerade in der letzten Zeit die Mscrpt. von Sterben und Garlan verbrannt. Er hat vor nicht langer Zeit einen ganz privaten Brief von mir gekauft. Hugo's und meine Briefe werden augenblicklich für 3-4 Kronen gehandelt.“)

[8] Z.B. Der Ruf des Lebens an Stefan Zweig (1909), Liebelei an Olga Schnitzler (1920), Der grüne Kakadu an Frieda Pollak (1920), rund 100 Blatt Manuskripte aus Liebelei (Skizzen) und Der junge Medardus (Szenar und Vorspiel) an die damalige Stadtbibliothek, heute Wienbibliothek (1926).

[9] Z.B. Skizze zu Der grüne Kakadu anlässlich einer „Versteigerung für Schutzverbandzwecke“ (1929; vgl. Tb, 13.11.1929).

[10] Eine mögliche Erklärung hierfür könnte das Schicksal des Fischer-Verlags sein. Vgl. hierzu Stach (1986), insbes. S. 124-147: Nach Samuel Fischers Tod 1934 wurde der Fischer-Verlag zweigeteilt; während Gottfried Bermann Fischer mit den bereits gedruckten Werken jüdischer Autoren nach Wien emigrierte, verblieb der restliche Verlag unter der Leitung Peter Suhrkamps in Berlin. Als die nationalsozialistischen Truppen am 11.3.1938 in Wien einmarschierten und Bermann Fischer fliehen musste, gingen sein Verlag und das umfangreiche Buchlager in „kommissarische Verwaltung“ (ebd., S. 132) über und wurden in den letzten Tagen des Zweiten Weltkriegs vernichtet. Der in Berlin verbliebene Teil des Verlags ging mitsamt dem Archiv am 10.5.1945 während der Besetzung Berlins in Flammen auf. Schnitzler jedenfalls hat offenbar selten Kopien oder Durchschläge dieser letzten Fassungen behalten bzw. verwahrt, nachdem der Druck erschienen war. Vgl. auch Fliedl (2017), S. 150. „Die allerletzte Textstufe – wohl immer eine Abschrift von fremder Hand – ist in der Regel nicht erhalten, da diese an den Verlag gesandten Druckvorlagen im S. Fischer-Archiv entweder nicht aufbewahrt wurden oder in Krieg und Emigration verloren gingen. Das jeweils letzte erhaltene Manuskript weicht also von der Druckfassung meist noch erheblich ab.“.

[11] Zu den Hintergründen vgl. insbes. Hemecker/Österle (2014).

[12] Vgl. den Brief Blackalls an CUL-Direktor Alwyn Faber Scholfield vom 25.5.1938 (CUL/Schnitzler).

[13] Vgl. hierzu den Brief Blackalls an Scholfield vom 21.5.1938 (CUL/Schnitzler).

[14] Blackalls Gedanke zu diesem Zeitpunkt war es, dass „Cambridge would then be the one place in the world, which has everything to do with this writer […]“ (Ebd.).

[15] Vgl. den Brief Blackalls an Scholfield vom 25.5.1938 (CUL/Schnitzler). Hier schreibt Blackall, die Kisten 1 und 2 enthielten Briefe an und von Schnitzler, Übersetzungen, eine Kopie von Das Wort und ‚Aphorismen‘, die Mappe ‚Tag für Tag‘, 7 Exemplare von Gespensterstimmen, ein gerahmtes Goethe-Bildnis, Kuriosa und „most of the manuscripts (up to No. 198). Kiste Nr. 3 enthalte „the rest of the manuscripts“ und Das Märchen sowie weitere Briefe. Kiste 4 enthalte Schnitzlers Sammlung von Werkausgaben, u.a. viele Erstausgaben und alle Übersetzungen sowie weitere Briefe. Kiste 5 enthalte neben weiteren Briefen eine vollständige Sammlung von Journalen und Zeitungen, in denen jemals Werke Schnitzlers erschienen sind. Kiste Nr. 6 enthalte weitere Zeitungen, Briefe, Fotographien sowie die Totenmaske und den Gipsabdruck von Schnitzlers Hand. Die Kisten 7 und 8 schließlich enthielten „private family things“ sowie „[i]n a number of grey files […] various unpublished posthumous fragments“: eine Blindenversion von Der blinde Geronimo, musikalische Kompositionen, Burgtheater-Kopien von Medardus und Der grüne Kakadu sowie eine diktierte Kopie der Abenteurernovelle. Darüber hinaus habe Blackall im Nachhinein noch „the only extant manuscript (typed) of his last novel ‚Flucht in die Finsternis‘“ gefunden, das er in Kiste 8 obenauf gelegt habe. – Diese erste in einem Brief enthaltene Auflistung Blackalls wurde von Scholfield hsl. abgeschrieben und ist (weitestgehend) deckungsgleich. Scholfields Liste ist in der CUL archiviert unter der Signatur A257,14 und trägt einen hsl. Vermerk Scholfields „Typed list with Frau S“, diese msl. Abschrift Olgas ist jedoch nicht überliefert.

[16] Hemecker/Österle (2014), S. 9.

[17] Brief Scholfields an Blackall vom 28.5.1938 (CUL/Schnitzler).

[18] Brief Scholfields an den Unterstaatssekretär im britischen Innenministerium vom 20.6.1938 (CUL/Schnitzler).

[19] Vgl. hierzu die Briefe zwischen Scholfield und der Spedition vom 27.6. und 1.7.1938 (CUL/Schnitzler).

[20] Vgl. hierzu die Korrespondenz aus dieser Zeit zwischen Heinrich, Olga und Scholfield (CUL/Schnitzler).

[21] Nach dessen Tod ging Garlands Nachlass 1982 an die Universitätsbibliothek Exeter über. – Müller/Neumann (1969b), S. 14, schreiben in ihrem Vorwort noch, diese Sammlung „ging leider verloren“. Vgl. ebenso H. Schnitzler (1951), S. 10.

[22] Müller/Neumann (1969b), S. 15. – Vgl. dagegen Werner Welzig, der schreibt, diese Auskunft Müller/Neumanns sei „offenkundig falsch. Nach Erinnerung von Eric A. Blackall ist das Tagebuch nie Teil des nach Cambridge gebrachten Archivbestandes gewesen.“ (Welzig [1981], S. 16.) – Es existiert jedoch noch das von Olga am 30.1.1939 handschriftlich verfasste Memorandum (CUL/Schnitzler), in dem sie schreibt: „Mit der gütigen Erlaubnis von Mr. Scolfield [sic!] habe ich heute aus der University-Library zu Cambridge wieder in meinen eigenen, respective in den Besitz meiner Familie, der Schnitzler’schen Erben, genommen: Die Tagebücher[,] Die Autobiographie[,] Die Manuscripte ‚Liebelei‘, ‚Casanova’s Heimfahrt‘ und ‚Reigen‘[,] ‚Träume‘, ferner private Briefe (Familienbriefe, Frauenbriefe) gemäss den testamentar. Verfügungen Schnitzler’s, – ferner 4 Kasten mit Zeitungs-Ausschnitten. In der Bibliothek befinden sich die sonstigen handschriftlichen und Typewriting-Manuscripte der Werke von A.S. sowie sämmtliche Briefe aller der ihm verbundenen bekannteren Zeitgenossen sowie theoret. Aufzeichnungen. Ich werde meinen Sohn veranlassen, dass er von jenen unveröffentlichten Werken seines Vaters, die er in Händen hat, Copien oder Erstdrucke an die Library sendet.“ – Vgl. darüber hinaus auch den Brief Olgas an Scholfield vom 27.1.1939 (CUL/Schnitzler).

[23] Vgl. hierzu Hemecker/Österle 2014, S. 19 f., wo jedoch die Jella Lepman betreffenden Passagen herausgekürzt worden sind. Diesen wertvollen Hinweis sowie weitere aufschlussreiche Details verdanken wir dem Lepman-Biographen David Jacobson. Nach Lektüre der ungekürzten Briefe ergibt sich das folgende Bild: Olga schreibt zunächst an Heinrich, sie habe „durch Herrn Geheimrath Demuth von der Notgemeinschaft der Deutschen Wissenschaftler, eine Dame ausfindig gemacht – sie ist nebenbei die Sekretärin von Anita Warburg – der ich von nun an alles in die Maschine diktieren werde, was Du zur Verwertung brauchst“ (Olga an Heinrich, 30.10.1938, DLA, A:Schnitzler, 85.1.5432/2). Heinrich ist mit diesem Vorhaben nicht einverstanden: „Dein Plan, Abschriften zu machen, ist sehr schön, aber praktisch zwecklos. [...] Sowohl für eventuelle Veröffentlichungen als auch für jede Art von wissenschaftlicher Arbeit sind sie wertlos. [...] Vaters Schreibmaschinen-Manuskripte sind, wie du weisst, bedeckt mit Bleistiftnotizen, die berücksichtigt werden müssen. Das kann keine Sekretärin der Welt, nicht einmal Frieda konnte es“ (Heinrich an Olga, 18.11.1938, zitiert nach Hemecker/Oesterle, S. 18). Erst dieser sehr berechtigte Einwand Heinrichs ließ in Olga den Plan reifen, doch keine bloßen Arbeitskopien zu machen und zu Heinrich in die USA zu senden, sondern stattdessen exakte Fälschungen anzufertigen und die Originale zu entwenden. Und so schreibt Olga an Heinrich: „Eben während ich Dir hier schreibe, klappert Frau Lepman etwas sehr Schönes getreulich ab: ‚Zur Physiologie des Schaffens‘ und Du kriegst sofort 2 Exemplare, wol schon mit dem nächsten Schiff. [...] Und nun ein Geständnis: ich habe in der letzten Zeit in Cambridge allerlei nach Hause genommen was mir wichtig erschien [...] meist Dublicate oder Dinge die zu copieren sind. [...] Ich habe vor, in absehbarer Zeit, vielleicht schon im Februar, nach Cambridge zu fahren, ev. mit Frau Lepman und meiner Schreibmaschine, und dort zu copieren was nur geht, — lass Dir gestehen, dass ich die Tendenz habe, Copien dort zu lassen und die Maschin geschriebenen Originale mit Vaters eigenhändigen! Verbesserungen an mich zu nehmen und Dir zu bringen oder zu schicken“ (Olga an Heinrich, 14.01.1939, DLA, A:Schnitzler, 85.1.5432/1). – Ob Jella Lepman selbst in Olgas Pläne eingeweiht war, ist nicht bekannt. Heinrich ist mit dieser Praxis jedenfalls nicht einverstanden, worüber sich Olga jedoch hinwegsetzt und ihm antwortet: „Du hast diesmal die ersten von Frau Lepman verfertigten Copien erhalten. Die aus Cambridge geschickten: ‚Und einmal wird der Frieden wieder kommen‘ sind solche, die Du selbst nach Vaters Tod von der Frieda hast anfertigen lassen. ‚Originale‘ sind die auf den üblichen kleinen Formaten — ebenfalls nur Maschinschrift. Ich schicke Dir das ‚Original‘ von der ‚Physiologie d. Schaffens‘ damit Du es 1. behältst, 2. selbst siehst, dass es genau copiert wurde. Vergiss nicht, dass der Librarian die Liste in Händen hat, ihm von Eric geschickt. Es fehlen nun schon beträchtlich viele Nummern, die ich an mich genommen habe, und ich möchte für Cambridge ersetzen, was ich kann. Ich habe ja ohnehin die Absicht – Dir die ‚Originale‘ zu schicken und hier Abschriften zu hinterlegen [...] Wir müssen ohnedies schwindeln und behaupten, dass ich Dir das Alles schon von Wien nach Zürich geschickt habe. Du kriegst demnächst eine Liste der Dinge die ich hier habe. Du wirst begreifen dass es mir darum zu tun ist Duplicate hier zu lassen, – oder nein?“ (Olga an Heinrich, 20.01.1939, DLA, A:Schnitzler, 85.1.5433/1).

[24] Brief der Kanzlei Herbert Oppenheimer, Nathan & Vandyk an Scholfield vom 2.8.1939, S. 2 (CUL/Schnitzler).

[25] So sind 1939 auf Liste ‚A‘ etwa noch die Mappen A206 (Ritterlichkeit), A210 (Prinzessin Sybille) und A217 (Anekdoten) verzeichnet, die zwar noch auf dem Mikrofilm des ASAF abgelichtet sind, deren Originale aber heute als verschollen gelten müssen. – Liste ‚B‘ enthält neben einzelnen Tagebuchjahrgängen noch zwei Briefkonvolute.

[26] Im Antwortbrief Scholfields vom 8.8.1939 (CUL/Schnitzler) heißt es hierzu noch: „As soon as a list has been compiled of the Schnitzler Papers in this Library you shall have a copy, but it must, I fear be a long time before that can be done since the Assistant in charge of them has left.“ Am 6.12.1939 bittet die Kanzlei erneut um Erstellung der geforderten Liste, worauf Scholfield am 7.12.1939 erneut aufschiebend antwortet: „We have not yet compiled any list of the Schnitzler papers, nor can I see any prospect of doing so until we have a larger staff“ (CUL/Schnitzler).

[27] Vgl. Heinrichs Brief an H.S. Reiss vom 12.1.1947 (CUL/Schnitzler).

[28] Vgl. http://oac.cdlib.org/findaid/ark:/13030/tf7w1008gn/admin/#ref7.

[29] Laut Angabe von H. Schnitzler (1969), S. 158.

[30] So u.a. an die UCLA sowie an die Universität Lexington (Kentucky), wo Robert O. Weiss sodann die International Arthur Schnitzler Research Association (IASRA) gegründet.

[31] Vgl. Weiss (1963f.). – Müller/Neumann (1969b), S. 15 sprechen dagegen von nur 37 Rollen, da jedoch Weiss schon 1963/64 Rolle no. 23A verzeichnet, kann diese Rolle nicht erst 1965 angefertigt worden sein.

[32] Vgl. Müller/Neumann (1969b), S. 15; im von Heinrich Schnitzler erstellten Anhang des ‚Wiener Nachlasses‘ ist auch dasjenige Material verzeichnet, das nicht verfilmt wurde; bei dem übrigen Material ist die Mikrofilmnummer angegeben (vgl. H. Schnitzler [1969]).

[33] Vgl. H. Schnitzler (1969), S. 158. Eine dieser beiden Rollen enthält die ‚Parabeln‘, die andere Nachlassmappe Nr. 181 (‚Autobiographisches Allerlei‘).

[34] Die UCLA verzeichnet diese Schenkung erst für das Jahr 1970 (vgl. http://oac.cdlib.org/findaid/ark:/13030/tf7w1008gn/admin/#ref7), Müller und Neumann schreiben aber schon 1968, die UCLA besitze ein Exemplar dieser Ergänzungsfilmrollen (vgl. Müller/Neumann [1969b], S. 15).

[35] Die IASRA wurde von Robert O. Weiss 1961 in Lexington, Kentucky gegründet und war laut seinem Bestandsverzeichnis auch 1963/64 noch dort beheimatet. Vier Jahre später, d.h. 1968, heißt es bei Müller/Neumann allerdings: „Kopien dieser Mikrofilm-Rollen befinden sich zur Zeit […] 2. bei der amerikanischen Schnitzler-Gesellschaft (International Arthur Schnitzler Research Association, zuweilen IASRA genannt), Binghamton im Staate New York […]“ (Müller/Neumann [1969b], S. 15). Zu vermuten steht also (die Geschichte des Archivs der IASRA ist leider nicht dokumentiert), dass die IASRA zwischen 1964 und 1968 von Lexington nach Binghamton umgezogen ist.

[36] Vgl. Ott (1986), S. 705.

[37] Heinrich Schnitzler verschenkte mindestens das folgende Material: ein Blatt aus Der Leuchtkäfer an Josef Diener (1931), Manuskript von Ich an Professor Hupka (28.05.1932; versteigert im Dorotheum für 27.500,- €: https://www.dorotheum.com/de/c/autographen-321), ein Figurenverzeichnis zu Fräulein Else an den Schauspieler und Regisseur Hans Thimig (1936: hier ediert), Handschriften an Eric Blackall als Dank für seine Verdienste um Schnitzlers Nachlass (Blackall gab dieses Material später in die Bestände der CUL), ein Paracelsus-Exemplar an die Jewish Library in Jerusalem (Nachkriegszeit), den ersten Einfall 'Armes Mädl' zu Liebelei an seine Schwiegertochter Inge Schnitzler (1975 zu Weihnachten) sowie evtl. weiteres Material zu Liebelei (heute in der ÖNB; ediert in: Arthur Schnitzler: Liebelei. Historisch-kritische Ausgabe. Hg. v. Peter Michael Braunwarth, Gerhard Hubmann u. Isabella Schwentner. Berlin/Boston 2014), zwei Blätter aus Doktor Gräsler, Badearzt an Gerhart Baumann (1980; das eine dieser beiden Blätter befindet sich inzwischen in der Wienbibliothek, hier ediert; das andere in Privatbesitz, hier ediert). – Auch fehlen beispielsweise die ersten Seiten der Manuskripte von Fräulein Else und Lieutenant Gustl, die möglicherweise ebenfalls von Heinrich verschenkt worden sind.

[38] So ist beispielsweise belegt, dass Schnitzler Olga 1920 ein Liebelei-Manuskript schenkte (vgl. die Einträge im Tb vom 12. und 14.10.1920), das 1981 von Olgas Erben an die ÖNB übergeben wurde und dort heute unter der Signatur Cod. Ser. n. 25868 verwahrt wird.

[39] Heinrich notiert in seiner Bestandsliste des ‚Wiener Nachlasses‘ bei einer Mappe, sie sei aus Olgas Besitz und deshalb nicht auf den Mikrofilmen enthalten (vgl. die Position Nr. 90), auch führt Heinrich hier unnummerierte Mappen auf, die nicht mit verfilmt wurden; da das Verzeichnis jedoch 1969 publiziert wurde, Olga aber erst 1970 verstarb, kann es sich hierbei nicht um Teile aus Olgas Nachlass handeln.

[40] Vgl. H. Schnitzler (1969), S. 149.

[41] Müller/Neumann (1969b), S. 12.

[42] Vgl. hierzu Ebd.

[43] https://archivesearch.lib.cam.ac.uk/repositories/2/resources/13395.

[44] Müller/Neumann (1969b), S. 12.

[45] Ebd.

[46] Vgl. https://archivesearch.lib.cam.ac.uk/repositories/2/archival_objects/624249.

[47] Vgl. https://archivesearch.lib.cam.ac.uk/repositories/2/archival_objects/624804.

[48] Ob es sich hierbei um Nummerierungsfehler Heinrichs handelt oder ob die fehlenden Nummern einmal existiert haben, inzwischen aber verschollen sind, ist nicht bekannt.

[49] So sind z.B. fälschlicherweise neun Manuskriptblätter von Frau Beate und ihr Sohn, die von Schnitzler hsl. mit „1914“ datiert sind, mitten in einer msl. Werkniederschrift von Die Frau des Richters aus dem Jahr 1917 zwischen den dort mit „60“ und „61“ paginierten Seiten archiviert (CUL-Signatur A142,3). Diese Fehlsortierung besteht sowohl aktuell in den Originalen der CUL als auch schon auf dem Mikrofilm des ASAF. In Müller/Neumann ist diese Fassung recht neutral verzeichnet als „Fassung, dat.: 4. 2.1917–17.12.1917, pag.: 1-78, Maschinenschrift mit handschriftlichen Korrekturen Schnitzlers.“ (Müller/Neumann [1969a], S. 93); die zusätzliche Angabe der Blattanzahl lässt sich aber nur erklären, wenn man davon ausgeht, dass die Fehlsortierung auch damals schon bestanden hat und offensichtlich unentdeckt blieb. Die Auflistung des zu Frau Beate und ihr Sohn überlieferten Materials endet denn auch folgerichtig mit einem Manuskript aus dem Jahr 1910 (vgl. Ebd., S. 91).

[50] https://www.dla-marbach.de/katalog/

[51] Vgl. hierzu http://www.dla-marbach.de/index.php?id=450&ADISDB=BF&WEB=JA&ADISOI=730

[52] https://portal.uni-freiburg.de/ndl/personen/achimaurnhammer/schnitzlerarchiv.html/startseite

[53] Müller/Neumann (1969a).

[54] Müller/Neumann (1969b), S. 17. – „Es wurde aber – vor allem zur Orientierung der Leser, die weiterhin Mikrofilme benutzen werden – bei jedem Einzelkonvolut die Nummer der Mappe angegeben, der es ursprünglich zugehörte. Es war also Aufgabe einer Neugruppierung, das Material nach Gattungen und dabei wieder nach einzelnen Werken zu ordnen; die Vorarbeiten zu dem jeweiligen Einzelwerk waren in sich sinnvoll zu gliedern. Außerdem mußte ein Verzeichnis mit detaillierten Angaben über Art und Umfang des Materials zusammengestellt werden.“ (Ebd.)

[55] Ebd., S. 19.

[56] So z.B. die Mappen mit der CUL-Signatur A248 bis A257 u.a., die entweder vergessen wurden, oder z.T. erst später von Eric Blackall in den Nachlass gegeben wurden (z.B. Abenteurernovelle, Er wartet auf den vazierenden Gott, Halbzwei, Die grüne Krawatte).

[57] So z.B. die Mappen A177, A206, A210, A214, A217 u.a.

[58] Z.B. A11, A27, A46, A51, A59, A61, A131, A180 und A201 – ob diese Mappen verschollen sind oder nie existiert haben (es also Lücken in der fortlaufenden Nummerierung gibt), ist nicht belegt.

[59] So liegt beispielsweise eine Fassung von Der Sekundant, die Müller/Neumann (1969a) in der Mappe A32 auflistet, in Wirklichkeit in Mappe A43,4.

[60] Z.B. ist Mappe A12 auf dem ASAF-Mikrofilm konserviert, fehlt aber auf dem der UCLA.

[61] So ist auf der Bestandsliste der in der University of Kentucky archivierten Mikrofilme beispielsweise Nachlassmappe 71 (Frühe Einakter) auf Rolle „‚B‘ and ‚C‘“ enthalten, wird im UCLA-Verzeichnis aber als vierte unnummerierte Rolle einzeln aufgeführt. Die Nachlassmappe 72 (Alkandi’s Lied) dagegen wird in der Auflistung aus Kentucky unter Rolle 5 geführt mit dem Zusatz „Also on Reel B“ (S. 6), wo sie allerdings nicht verzeichnet ist, befindet sich laut Liste der UCLA aber gleichermaßen auf den Rollen ‚B und C‘ sowie auf Rolle 5. Die im Original verschollene Nachlassmappe 177 wird im UCLA-Verzeichnis als Rolle 42 geführt mit dem kryptischen Zusatz „(#35)“, der sich aber offenbar nicht auf Rolle 35 bezieht, da dort anderes Material verzeichnet ist. In der Kentucky-Liste taucht Mappe 177 gar nicht auf, weil hier die Liste der Rollen mit Nummer 36 endet, (Nr. 35 enthält eine Dissertation, die in der UCLA als Nr. 39 geführt wird). Das DLA führt die Mappe 177 als Teil der Mikrofilmrolle 35 auf, Müller/Neumann (1969a) verzeichnen die Mappe vollständig (inhaltlich recht fein erschlossen) in der Rubrik M (S. 123f.), H. Schnitzler (1969) erwähnt sie im Teil über den ‚Wiener Nachlass‘ nur in Bezug auf einen kleinen Teil daraus (über Leutnant Gustl), der sich auf Rolle 35 befände.

[62] Die Fehler reichen von nicht entdeckten Fehlsortierungen über fehlerhafte Transkriptionen und Rechtschreibfehler, falschen oder ungenauen Materialbeschreibungen bis hin zu falschen Zuordnungen in der Bildung von Untereinheiten. Da die Findmittel zudem in der Regel voneinander abgeschrieben haben, werden unentdeckte Fehler unkorrigiert weitervererbt.

 


Literatur

Quellen

 

CUL/Schnitzler

Die als „CUL/Schnitzler“ zitierten Schriftstücke sind in der Cambridge University Library ohne Signatur archiviert, weshalb die Zitation unter Angabe der Korrespondenzpartner und des Datums erfolgt.

Tb

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